Rechtliches zum Schutz Ihres Fahrzeuges und unserer Waschanlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen.

 

1.   Der Waschanlagenbetreiber gewährleistet, eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung
der Fahrzeuge. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

 

2.   Der Kunde/Fahrzeugführer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage
geltend zu machen. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem
Verlassen des Betriebsgrundstückes dem Waschstraßenbetreiber oder dem Personal gemeldet wird.

 

3.   Der Front- sowie Heckscheibenwischer muss sich in der waagerechten Ruheposition (Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein.
Die Antenne muss vom Fahrzeugführer entfernt werden bzw. elektrische Antennen müssen eingefahren werden. Das Fahrzeug muss vollständig
geschlossen und verriegelt sein.

 

4.   Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden
werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

 

5.   Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung
des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden
durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören  (z. B. Reifen, Spoiler, Antenne o.ä.)
verursacht worden ist, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

6.   Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie  angebrachten Teile wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer
und Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack-
und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe  Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

7.   Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt-

und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

 

8.   Falls die Bedienungshinweise/Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

9.   Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10. Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten.

Max. Durchfahrtshöhe:        2,30 m                        

Max. Durchfahrtsbreite:       2,40 m                         

 

Das Objekt wird aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht!    

 

Mit dem Kauf des Waschprogramms gelten die o.g. AGB / Betriebshinweise!